F. 920: Einige Personen, Unternehmen und Volks- und Regierungsgesellschaften verheimlichen einige Wahrheiten mit verschiedenen Methoden, um die Zahlung von Steuern oder Anderem, worauf der Staat ein Anrecht an Gebühren hat, zu unterschlagen. Ist dann diese Handlung für sie erlaubt?
A: Für niemanden ist es erlaubt, sich zu weigern, die Vorschriften der Regierung der Islamischen Republik (Iran) durchzuführen und die Gebühren, Steuern und sonstige gesetzlichen Rechte des Islamischen Staates zu zahlen.
F. 921: Jemand bestreitet seinen Unterhalt durch einen Spekulationsvertrag mit einer Bank und zahlt einen Teil der erzielten Gewinne an die Bank gemäß dem Vertrag. Ist es dann für die Finanzbehörde erlaubt, von ihm auch die Zahlung der Steuern des Anteils der Gewinne der Bank einzufordern, zusätzlich zu der Steuer seines (eigenen) Anteils?
A: Diese (Regelung) folgt den Gesetzen und den Vorschriften der Einkommensteuer, so dass, falls der Steuerpflichtige gesetzlich verpflichtet ist, nur die Steuer seines Privatanteiles zu zahlen, er dann für die Steuern, die am Anteil des Partners hängen, nicht einzustehen hat.
F. 922: Ich habe ein Haus von einem Mann gekauft, so dass wir die Steuer, auf die der Staat ein Recht hat, für den Verkauf des Hauses zu gleichen Anteilen bezahlen. Und der Verkäufer hat von mir gefordert, dass ich für den Verantwortlichen der Steuer einen Wert (des Hauses) erwähne, der niedriger als der (eigentliche) Preis ist, den ich an ihn bezahlt habe, um Steuern zu zahlen, die geringer als gesetzlich der vorgeschriebene Betrag sind. Habe dann ich den Unterschied der Steuer zwischen dem (tatsächlichen) Preis des Hauses und dem Wert, den ich dem Verantwortlichen der Steuer angegeben habe, zu zahlen?
A: Sie sind verpflichtet, den Rest Ihres Anteils der Steuer, der mit dem tatsächlichen Preis des Hauses zusammenhängt, zu zahlen.
F. 923: Es ist bei den Einwohnern unseres Gebietes üblich, dass man an den Staat, der nicht islamisch ist und seiner muslimischen Bevölkerung zu schaden versucht, beim Umgang mit diesem (Staat) nicht verpflichtet ist, die Gebühren für Wasser und Strom an den (Staat) zu zahlen, insbesondere falls der (Staat) die Anhänger der Leute des Hauses (des Propheten) [ahl-ul-bayt] – a. – gegenüber den Anderen benachteiligt. Ist es uns dann erlaubt, uns zu weigern, die Rechnung für Wasser und Strom an diesen Staat zu zahlen?
A: Dieses ist nicht erlaubt, sondern jeder, der Wasser und Strom von einem Regierungsunternehmen für Wasser und Strom genutzt hat, ist verpflichtet, die Gebühren dafür an den Staat zu zahlen, selbst falls er nicht islamisch ist.
F. 924: Mein Ehemann ist gestorben und hat auf seinem Bankkonto einen Geldbetrag hinterlassen, und die Bank hat sein Bankkonto nach Kenntnis seines Ablebens aufgelöst und hat andererseits die Kommune über die Steuer für sein Handelsgeschäft, für die Bauerlaubnis und Anderes informiert, so dass sie das erwähnte Geschäft im Fall der Nichtzahlung dieser Steuer an sie schließen wird. Und die Situation ist, dass unsere Kinder alle (noch) klein sind und wir nicht fähig sind, die erwähnte Steuer zu zahlen. Sind wir dann (dennoch) verpflichtet, diese Gebühren und Steuern zu zahlen?
A: Man ist verpflichtet, die Gebühren der Kommune und die offizielle Steuer gemäß den Vorschriften des Staates zu zahlen. Und falls diese Steuer und die Gebühren dem Verstorbenen obliegen, dann ist man verpflichtet, dieses von der eigentlichen Hinterlassenschaft zu zahlen, vor dem Abtrennen des Drittels und der Aufteilung des Erbes. Und falls es an den Erben hängt, dann ist man verpflichtet, dieses von ihren Gütern zu zahlen.