Staatsgesetze

F. 907: Wenn ein Arbeiter die Arbeit eines spezialisierten Verantwortlichen während seiner Abwesenheit übernimmt und (selbst) darin spezialisiert wird, ist es dann für ihn erlaubt, sich an den höheren Verantwortlichen zu wenden, um ein schriftliches Zeugnis von ihnen zu bekommen, um diese (Spezialisierung) zu bestätigen, damit er aus den Privilegien der Spezialisierung Nutzen ziehen kann?

A: Das Nutzen der Privilegien der vergangenen Arbeit und der Spezialisierung und deren Bestätigung durch den Erhalt eines Zeugnisses vom Verantwortlichen folgt aus den speziellen gesetzlichen Vorschriften. Aber falls so ein Zeugnis nicht korrekt ist oder sich von den gesetzlichen Maßstäben unterscheidet, dann hat man es nicht anzustreben dieses (Zeugnis) zu erhalten oder davon Nutzen zu ziehen.

F. 908: Die Handelskammer, die dem Handelsministerium gehört, hat einige der Hauswaren, wie Teppiche, Gefrierfächer und Anderes an eine Verkaufsmesse übergeben, um diese gemäß dem (festgelegten) Regierungspreis zu verkaufen. Aber im Hinblick darauf, dass die Nachfrage höher als das Angebot war, hat der Verantwortliche der Messe Loskarten gedruckt, um diese Waren durch ein Losverfahren zu verkaufen, und (er hat) jede der Karten für einen bestimmten Betrag verkauft, so dass die daraus erhaltenen Gelder für gute Zwecke ausgegeben werden. Gibt es dann bei dem Verkauf der Waren religionsrechtliche Bedenken, die (erst) durch ein Losverfahren erhalten worden sind oder beim Verkauf der Loskarten, für die Sache der Waren, die zum Verkauf angeboten sind?

A: Die Verantwortlichen der Messe sind verpflichtet, die Waren den Kunden zu den selben Bedingungen anzubieten, auf dessen Basis sie diese Waren von den zuständigen verantwortlichen Parteien erhalten haben, und sie haben nicht das Recht, die Bedingungen des Verkaufs zu ändern und andere Bedingungen von sich aus aufzustellen. Und den erhaltenen Gewinn von den Karten für Gutes ausgeben zu wollen, ist keine Rechtfertigung, um andere Bedingungen zum Verkauf der Waren aufzustellen.

F. 909: Ist es erlaubt, staatlich subventioniertes Mehl von der Konditorei und den Bäckereien zu kaufen?

A: Solange der Bäcker nicht die Erlaubnis von dem Staat hat, das Mehl zu verkaufen, ist es ihm nicht erlaubt, dieses zu verkaufen, und für die Leute (ist es nicht erlaubt) dieses von ihm zu kaufen.

F. 910: Wenn der Wert der vorhandenen Waren in einem Geschäft auf normale Weise oder plötzlich gestiegen sind, ist es dann erlaubt, diese (Ware) zum aktuellen Wert zu verkaufen?

A: Falls diese (Ware) keinen bestimmten (festgelegten) Preis vom Staat hat, dann ist es zulässig, diese (Ware) zum aktuell gerechten Wert zu verkaufen.

F. 911: Falls das Urteil des Religionsrechts dem Gesetz widerspricht, wie (z.B.) wenn sich der Staat und die Regierungsbehörden die Ländereien der Menschen aneignet, die bewohnt sind, ohne Zustimmung der Eigentümer hierzu, wie ist dann das Urteil zu diesem Kauf oder zur Aneignung?

A: Die Erlaubnis zur Aneignung von Eigentum der Anderen durch den Staat gemäß den Gesetzen und besonderen Vorschriften und gemäß einem Gesetzesvorhaben zum Kauf und zur Aneignung von Ländereien, die der Staat und die Kommunalbehörde benötigen, um Vorhaben zum Gemeinwohl durchzuführen, widerspricht nicht dem Respekt gegenüber dem einzelnen Besitztum oder den religionsrechtlichen und gesetzlichen Rechten des Eigentümers.

F. 912: Jemand hat einen antiken Gegenstand einem Anderen für seine Arbeit und seine Anstrengungen übergeben, und nach seinem Ableben wurde dieser antike Gegenstand durch Erbschaft seinen Kindern übertragen. Wird es dann religionsrechtlich als ihr Eigentum betrachtet? Und im Hinblick darauf, dass es besser ist, diese antike Besonderheit unter die Verfügung des Staates zu stellen, haben dann die Erben das Recht, vom Staat zu fordern, für diesen antiken Gegenstand etwas zu zahlen?

A: Dass ein Gegenstand antik ist, ist kein Widerspruch dazu, dass es Privateigentum von jemandem ist und bewirkt nicht, diesen (Gegenstand) vom Eigentum, seines religionsrechtlichen Eigentümers auszuschließen, sofern er diesen durch einen erlaubten Weg erhalten hat. Vielmehr bleibt es sein Eigentum und daraufhin gelten die religionsrechtlichen Folgen für Privateigentum, und falls es besondere Vorschriften des Staates zum Aufbewahren historischer Besonderheiten und antiker (Gegenstände) gibt, dann ist man in diesem Fall verpflichtet, bei der Ausübung dieser (Vorschriften) auch die religionsrechtlichen Rechte des Eigentümers zu berücksichtigen. Aber falls die Person diese Besonderheit erhalten hat in einer nicht erlaubten Weise und abweichend von den Vorschriften des Islamischen Staates, die man zu berücksichtigen verpflichtet ist, dann ist man nicht dessen Eigentümer.

F. 913: Ist es erlaubt, die Grundwaren wie Textilien, Kleidung, Reis und Anderes aus dem Islamischen Staat heraus zu schleusen, um diese den Einwohnen der Staaten des persischen Golfes zu verkaufen?

A: Dieses ist nicht erlaubt, falls es gegen das Gesetz verstößt. Und es ist grundsätzlich nicht erlaubt, den Gesetzen des Islamischen Staates diesbezüglich zuwiderzuhandeln. Aber der Verkauf nach dem Herausschleusen ist zulässig, auch wenn man (vorher) beim eigentlichen Herausschleusen Verbotenes begangen hat.

F. 914: Wenn sich die Regierungsbehörden manchmal Gesetze vorschreiben, die in einer Weise von islamischen Urteilen unterscheiden, ist es dann für die Angestellten erlaubt, sich zu weigern, diesen vorgeschriebenen Gesetzen zu gehorchen?

A: Niemand in der Islamischen Republik (Iran) hat ein sich von den islamischen Urteilen unterscheidendes Gesetz oder Verfassung vorzuschreiben, und es ist nicht erlaubt, dem göttlichen unantastbaren Urteil zu widersprechen, aufgrund der Ergänzung der verbreiteten Verfassung bei der Behörde. Aber es gibt in den verbreiteten Gesetzen in den Staatsbehörden nach unserer Kenntnis kein Gesetz, das dem islamischen Religionsrecht widerspricht. Und falls jemand ein Gesetz entdeckt, das sich vom islamischen System unterscheidet, dann hat er die vorgesetzten verantwortlichen Stellen darüber zu benachrichtigen, um dieses Problem zu lösen und um das, was dem Urteil des Islam widerspricht, zu eliminieren.

F. 915: Wie ist das Urteil zur Durchführung von Handlungen, die nach Ansicht des Angestellten dem Gesetz widersprechen, falls der direkte Verantwortliche behauptet, dass es unbedenklich sei und dessen Durchführung fordert?

A: Keiner hat die Gesetze und die verbreiteten Vorschriften in den Staatsbehörden zu vernachlässigen und unterschiedlich zu diesen zu handeln, und kein Verantwortlicher hat von einem Angestellten die Durchführung von dem einzufordern, was dem Gesetz widerspricht. Und die Ansicht der Verantwortlichen dabei hat keine Wirkung.

F. 916: Ist es für die Angestellten in den Staatsbehörden erlaubt, Fürsprachen und Beziehungen von jemandem für einige Kunden zu akzeptieren?

A: Die Angestellten sind verpflichtet, die Anträge der Kunden zu erfüllen und ihre Angelegenheiten gemäß dem Gesetz und den Vorschriften einzuleiten, und es ist nicht für irgend jemanden von ihnen erlaubt, Fürsprachen und Beziehung von jemandem zu akzeptieren, falls es gegen das Gesetz verstößt oder den Verlust des Rechtes der Anderen bewirkt.

F. 917: Wie ist das Urteil zur Vernachlässigung des Handelns nach den Gesetzen und Vorschriften des Verkehrs und des Fahrens und die übrigen Staatsgesetze im Allgemeinen? Und werden die Fälle der Vernachlässigung als ein Fall bezüglich des Gebieten des Guten und des Verwehren von Schlechtem betrachtet?

A: Es ist für niemanden erlaubt, das Handeln gemäß dem Gesetz und den Vorschriften und Hinweisen des Islamischen Staates zu vernachlässigen, die direkt vom islamischen Parlament vorgeschrieben und vom Verfassungsschutzrat bestätigt worden sind oder, falls es zu dem gehört, was gemäß einer gesetzlichen Erlaubnis von den zuständigen Behörden vorgeschrieben ist. Und im Fall der erfolgten Zuwiderhandlung durch jemanden diesbezüglich haben die Anderen das Recht zum Hinweisen und Leiten und dem Verwehren von Schlechtem.

F. 918: Einige ausländische Staaten erlauben ausländischen Universitätsstudenten einen Antrag zum Wechsel ihrer Staatsangehörigkeit in die Staatsangehörigkeit dieses Staates, und dadurch kann der Student alle Vorzüge und Privilegien nutzen, welche den (dort) einheimischen Studenten während der Wissensbestrebung vergeben werden. Und gemäß den Gesetzen dieses Staates kann jemand seine Staatsangehörigkeit wechseln und aufs Neue zu seiner vorherigen Staatsangehörigkeit zurückkehren. Wie ist dann das religionsrechtliche Urteil zu dieser Handlung?

A: Es gibt für Angehörige des Islamischen Staates kein Hindernis dazu, die Staatsangehörigkeit zu wechseln, so lange es nicht gegen die zu befolgenden Gesetze ist, daraus keine Verderbnis folgt und keine Schwächung für den Islamischen Staat darin besteht.

F. 919: Ist es erlaubt, die Vorschriften ausländischer Unternehmen für diejenigen die darin arbeiten oder (für diejenigen, die) mit ihnen Handel treiben, zu vernachlässigen, insbesondere, falls diese (Unternehmen) zu denen gehören, die schlechte Gedanken über den Islam und die Muslime bewirken?

A: Jeder religiös Erwachsene ist verpflichtet, die Rechte der Anderen zu berücksichtigen, selbst wenn es zu dem gehört, was mit Nichtmuslimen zu tun hat.