Geliehenes und Anvertrautes

F. 753: Ein ganzer Betrieb verbrannte mit all dessen Inhalt an Maschinen und Rohstoffen zusätzlich zu einer Menge an Gütern und Waren, die darin als Anvertrautes von einigen Personen deponiert waren. Obliegt dann dem Besitzer des Betriebes oder dem Zuständigen für dessen Angelegenheiten, diese für deren Besitzer zu ersetzen?

A: Wenn der Brand nicht auf die Handlung von jemanden zurückzuführen ist und es keine Nachlässigkeit beim Bewahren der deponierten Waren im Betrieb gab, dann obliegt der Ersatz dessen für ihre Besitzer niemandem.

F. 754: Ein Mann hat das Schriftstück seines Testaments einer Person anvertraut, um dieses nach seinem Ableben an seinen ältesten Sohn zu geben, aber diese Person hat sich geweigert, ihm dieses (Testament) zu überreichen. Ist dann diese Handlung als Verrat ihrerseits für das Anvertraute zu betrachten?

A: Sich zu weigern, das Anvertraute an denjenigen zurückzugeben, den der Anvertrauende bestimmt hat, ist als eine Art von Verrat zu betrachten.

F. 755: Ich habe von der Kaserne während meines Militärdienstes einige Möbel und Bedarfsgüter für meinen persönlichen Nutzen erhalten. Aber ich habe es nach Beendigung meines Dienstes nicht zurückgegeben. Was ist meine Verpflichtung bezüglich dieser Angelegenheit jetzt? Und genügt die Rückgabe des Preises dieser Dinge an die Generalkasse der Zentralbank?

A: Falls diese Dinge, die Sie von der Kaserne erhalten haben, von Ihnen ausgeliehen waren, dann sind Sie verpflichtet, diese als solche an die Dienstzentrale zurückzugeben, falls sie (noch) vorhanden sind, oder Ähnliches oder dessen Wert, falls es vernichtet ist, wegen Ihrer Überschreitung und Nachlässigkeit bei ihrer Bewahrung, selbst wenn wegen der Verspätung von deren Rückgabe. Sonst obliegt Ihnen dabei nichts.

F. 756: Es wurde an eine vertrauenswürdige Person ein Geldbetrag bezahlt, um es in ein anderes Land zu schaffen, aber dieses Geld wurde ihr unterwegs gestohlen. Obliegt ihr dann der Ersatz diesen Geldes?

A: Dem Vertrauenswürdigen obliegt kein Ersatz, solange die Überschreitung und Nachlässigkeit bei der Bewahrung von diesem (Geld) nicht feststehen.

F. 757: Ich habe vom Betreuer der Moschee einen Betrag an Spenden der Einwohner erhalten, um diese für den Bau und die Renovierung auszugeben, und um damit die notwendigen Materialien für den Bau zu kaufen, wie Eisen und Anderes, aber ich habe das Geld unterwegs verloren (zusammen) mit den übrigen persönlichen Dingen. Was ist dann meine Verpflichtung?

A: Es gibt kein Ersatz durch den Ehrlichen, solange seine Überschreitung und Nachlässigkeit bei der Bewahrung des Anvertrauten nicht feststehen.