Anmerkungen zum Werk und zur Übersetzung

Vorwort

Der Prophet des Islam, Muhammad (geboren 570 n. Chr.), – Frieden sei mit ihm – ist die Krönung der Schöpfung und der ideale Mensch, der durch seine innige Gottesbeziehung uns nicht nur das Wunder des Gottesbuches, des Heiligen Qurans, überbracht hat, sondern der auch durch sein vorbildhaftes, fehlerfreies Leben die praktische Interpretation des Heiligen Qurans vorgelebt hat. Während der Zeit seines Lebens gab es keine Frage der Muslime, zu der eine selbständige Rechtsfindung anderer notwendig gewesen wäre, denn der Prophet (s.a.s.) konnte die ideale Antwort auf alle Fragen geben. Nach der Rückkehr des Propheten zu seinem Schöpfer (632 n.Chr.) wurde diese Aufgabe, die Anwendung des Heiligen Quran auf die aktuellen Probleme der Zeit, von den zwölf reinen Imamen (a.s.), den Nachfolgern des Propheten, ebenfalls fehlerfrei erfüllt.

Erst nachdem der zwölfte Imam, Imam Mahdi (a.s.), in die große Verborgenheit entrückt war (941 n. Chr.), mussten die Muslime ihre Problemstellungen selbständig lösen. Diese Aufgabe obliegt seither und bis zur Rückkehr des Imam Mahdi – möge er bald erscheinen – den rechtschaffenen und wahrhaftigen islamischen Rechtsgelehrten. Diese streben an, anhand der islamischen Quellen die aktuellen Probleme und Fragestellungen der Zeit für sich und diejenigen, die ihrer Qualifikation vertrauen, zu bewältigen. Ein auf derartigen Quellen basierendes Rechtsurteil eines befähigten islamischen Gelehrten wird „fatwa“ genannt. Sammlungen derartiger islamischer Rechtsurteile werden in der Regel in einer charakteristischen Reihenfolge der Themen in Buchform veröffentlicht.

Diese Sammlungen sind religiöse Regelwerke, welche für den Muslim unerlässlich sind. Während jeder Muslim die Grundlagen seines Glaubens selbst verinnerlichen muss, wählt er in Detailfragen ein lebendes qualifiziertes Vorbild seines Vertrauens, dessen zeitgerechte Interpretation er in seinem Leben zu verwirklichen versucht.

Die stetig zunehmende Zahl an deutschsprachigen Muslimen – der Islam ist die einzige monotheistische Religion in Deutschland mit wachsenden Mitgliedszahlen – sowie die weltweit zunehmende Einheit unter den Muslimen seit der Islamischen Revolution im Iran (1979) machen darum die Übersetzung einer derartigen Sammlung ins Deutsche erforderlich.

Als das derzeit in dieser Hinsicht geeignetste und unter den Muslimen sehr weit verbreitete Werk gilt die Sammlung Antworten auf Rechtsfragen [adschwibat-ul-istiftaa’t] von Imam Chamenei, dessen erster Band vorliegt. Deshalb wurde mit einer Übersetzergruppe, koordiniert vom Islamischen Weg e.V., im Auftrag und unter der Leitung des Islamischen Zentrum Hamburg e.V. die vorliegende Übersetzung von weitgehenden Auszügen aus diesem Werk vorgenommen und teilweise erläutert. Die arabische Originalausgabe des Buches wurde bei dar-ul-haqq, in Beirut, Libanon, 1416 nach der Hidschra (1995 n.Chr.) als Buch veröffentlicht. Die Online-Ausgabe wurde vom Islamischen Weg e.V. in 2001 bereitgestellt und unterscheidet sich in einigen Punkten von der Buch-Version:

  • Die teilweise sehr ausführlichen Fußnoten der Buchversion fehlen
  • Der Anhang und das Register fehlt
  • Die arabischen Begriffe in Umschrift zur Erläuterung einiger Begriffe fehlen vollständig, für beides wird auf das Buch verwiesen.

Die Arbeiten zu diesem Buch werden begleitet von der Hoffnung auf die baldige Rückkehr des verborgenen zwölften Imams und der damit verbundenen Hinfälligkeit dieses Buches, denn dann werden seine Anweisung für alle Muslime bindend sein. Bis zu seiner erwarteten Rückkehr möge diese Übersetzung – mit Allahs Erlaubnis – den deutschsprachigen Muslimen dienlich sein.

Islamischer Weg e.V.


 

Anmerkungen zur Übersetzung

Beim Lesen der Fragen und Antworten in diesem Buch ist zu beachten, daß lediglich die Antworten von Imam Khamene’i stammen, die Fragen aber von sehr unterschiedlichen Personen gestellt wurden. Deshalb kommt es zu den vergleichsweise großen Qualitätsunterschieden im Sprachgebrauch der Fragen. Auch ist zu beachten, daß manche Fragen unpräzise gestellt werden. So kann es vorkommen, daß ein Fragender Begriffe miteinander vermischt, die eigentlich verschiedene Inhalte haben. In den Antworten werden derartige mögliche Mißverständnisse dann aber aufgeklärt.

Die Fragen sind grundsätzlich kursiv gedruckt. Alle Fragen sind entsprechend dem Originaltext durchnumeriert, um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Da in diesem Auszug aus dem Gesamtwerk nur die für den deutschsprachigen Raum bedeutsamen Fragen und Antworten übersetzt wurden, sind der Vollständigkeit halber auch die ausgelassenen Fragennummern mit angegeben.

Die Übersetzung eines religiösen Regelwerks aus dem Arabischen ins Deutsche stößt auf teilweise schwer überwindbare Grenzen, die in der sehr unterschiedlichen Struktur beider Sprachen begründet ist. Während diese Schwierigkeiten bei einem literarischen Werk durch Umschreibungen umgangen werden können, ist bei einem Regel- bzw. Gesetzeswerk auch auf die Bedeutung der Einzelworte und die Reihenfolge ihrer Anordnung zu achten. Um einerseits den Originaltext möglichst genau wiederzugeben, andererseits aber auch das Verständnis des Textes im Deutschen zu gewährleisten, wurde bei der Übersetzung mit Hilfe einiger Maßnahmen versucht, die Lesbarkeit und das Verstehen des Textes auch für den Leser mit geringeren Vorkenntnissen zu erleichtern. Diese Maßnahmen werden im folgenden vorgestellt:

 

Eckige Klammern (nur in der Buchversion, nicht in der online-Version!)

In eckigen Klammern wird grundsätzlich die deutsche Umschrift des übersetzten arabischen Begriffs eingetragen, um eine Nachvollziehbarkeit der wichtigen Begriffe zu ermöglichen. Teilweise sind diese Begriffe bereits eingedeutscht oder zumindest unter den Muslimen bekannt und eindeutig, wie z.B. Rechtsurteil. Die Umschrift ins Deutsche wurde grundsätzlich in der Einzahl notiert, auch wenn der Begriff im Originaltext in der Mehrzahl verwendet wurde, um mögliche Verständnisprobleme durch Unkenntnis der arabischen Mehrzahlform auszuschließen. In der Übersetzung wurde jedoch textgetreu die Mehrzahlform verwendet. Entsprechend dem oben genannten Beispiel heißt es dann im Text: … Rechtsurteile . Im arabischen Original steht in diesem Fall dagegen die Mehrzahlform . Begriffe, die im deutschen Sprachgebrauch bereits allgemeine Verwendung finden, wie z.B. Ramadan, werden nicht mittels Transkription umgeschrieben.

Die Umschrift ins Deutsche orientiert sich weitgehend an der Umschrift für die arabische Sprache der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft..

 

Runde Klammern ( .. ):

In runden Klammern steht ein erläuternder bzw. ergänzender Text der Übersetzer, welcher im Originaltext nicht existiert. Dieser Text ist kein zusätzlicher Kommentar im eigentlichen Sinn, sondern dient dazu, den im arabischen Text klaren Sachverhalt ins Deutsche zu übertragen, da die reine Übersetzung in dieser Hinsicht Schwächen aufweisen kann. Beispielsweise heißt es im Text, daß ein Gelehrter die Voraussetzungen zu einer bestimmten Aufgabe „in sich vereinigt“, was üblicherweise mit „erfüllt“ übersetzt wird. Allerdings drückt das arabische Original viel deutlicher die Verinnerlichung der Voraussetzungen aus, so daß bei der Übersetzung die erstgenannte Variante gewählt wurde, und die zweite teilweise in Klammern folgt.

 

Abkürzungen

Bei der Nennung des Propheten des Islam wird die Segnung „Frieden sei mit ihm und mit den Reinen seiner auserwählten Familie“ ausgesprochen bzw. geschrieben. Die entsprechende arabische Aussage [sallallahucalayhi wa alihi wa sallam] wird mit s.a.s. abgekürzt. Ein vergleichbares Segnungs-Bittgebet, das u.a. den reinen Imamen und den früheren Propheten gilt, ist „Frieden sei mit ihm bzw. ihnen“ welches mit „a.s.“ abgekürzt wird. Bei der Nennung von Imam Khomeini wird im Originaltext in der Regel der Zusatz „möge seine Seele geheiligt sein“ verwendet, was hier mit „q.s.“ abgekürzt wird. Eine Liste aller verwendeten Abkürzungen befindet sich im Anhang.

 

Satzbau und Reihenfolge der Worte

Der Satzbau im Arabischen unterscheidet sich teilweise sehr beträchtlich von der Anordnung der Worte im Deutschen. Deshalb ist es in vielen Fällen sinnvoll, eine entsprechend geeignete Umstellung vorzunehmen. Dieses kann aber dann nicht durchgeführt werden, wenn eine religiös bindende oder zur Vorsicht mahnende Aussage wie z.B. die sogenannte Vorsichtsentscheidung im Originaltext vorkommt, da dann alle hierauf folgenden Begriffe davon betroffen sind. Deshalb wurde in derartigen rechtsrelevanten Fällen auf eine Satzumstellung verzichtet und stattdessen eine stilistisch eher schwächere Übersetzung hingenommen, um den Inhalt nicht zu verfälschen, auch wenn dadurch die hohe Sprachqualität Imam Khamene’is nicht wiedergegeben wird.

 

Fußnoten (nur in der Buchversion, nicht in der online-Version!)

Im Originaltext kommen bis auf wenige Ausnahmen keine Fußnoten vor. Deshalb wird hier das Mittel der Fußnote verwendet, um dem Leser erläuternde Ergänzungen in den Fällen zu geben, in denen eine Reihe von Vorkenntnissen vorausgesetzt werden. Zahlreiche Ergänzungen entstammen dem Buch „Klarstellung der Fälle“ von Imam Khomeini – q.s. – und sind ggf. mit der jeweiligen Angabe der Numerierung des relevanten Zitats versehen. Alle hier angegebenen Fußnoten sind Ergänzungen der Übersetzer und kommen im Originaltext nicht vor. Die wenigen im arabischen Originaltext vorkommenden Fußnoten (z.B. bei Frage 5) wurden in der vorliegenden Übersetzung nicht als Fußnote wiedergegeben, sondern direkt an die Antwort in verkleinerter Schrift angeschlossen, um Verwechslungen mit den Erläuterungen zur deutschsprachigen Übersetzung zu vermeiden.

 

Übernommene und eingedeutschte Begriffe

Wenn ein arabischer Begriff im Deutschen bereits ein unverwechselbares eingedeutschtes Gegenstück hat, wurde auf eine exakte Übersetzung verzichtet. So wird der Begriff „qur’an al-karim“ in der Regel mit „Heiliger Qur’an“ übersetzt, obwohl der Begriff „al-karim“ eher mit „ehrenvoll, großzügig“ zu übersetzen wäre. Darüber hinaus werden hier einige arabische Begriffe neu ins Deutsche übernommen, weil es keine geeignete deutsche Übersetzung gibt, und eine Umschreibung zu lang wäre. Hierzu gehören die Begriffe „Janaba-Zustand“, „Mahram-Verwandte“ und „Chums“.