Staatsgesetze
F. 907: Wenn ein Arbeiter die Arbeit eines
spezialisierten Verantwortlichen während seiner Abwesenheit übernimmt und
(selbst) darin spezialisiert wird, ist es dann für ihn erlaubt, sich an den
höheren Verantwortlichen zu wenden, um ein schriftliches Zeugnis von ihnen zu
bekommen, um diese (Spezialisierung) zu bestätigen, damit er aus den
Privilegien der Spezialisierung Nutzen ziehen kann?
A: Das Nutzen der Privilegien der vergangenen Arbeit und der
Spezialisierung und deren Bestätigung durch den Erhalt eines Zeugnisses vom
Verantwortlichen folgt aus den speziellen gesetzlichen Vorschriften. Aber falls
so ein Zeugnis nicht korrekt ist oder sich von den gesetzlichen Maßstäben
unterscheidet, dann hat man es nicht anzustreben dieses (Zeugnis) zu erhalten
oder davon Nutzen zu ziehen.
F. 908: Die Handelskammer, die dem Handelsministerium
gehört, hat einige der Hauswaren, wie Teppiche, Gefrierfächer und Anderes an
eine Verkaufsmesse übergeben, um diese gemäß dem (festgelegten)
Regierungspreis zu verkaufen. Aber im Hinblick darauf, dass die Nachfrage höher
als das Angebot war, hat der Verantwortliche der Messe Loskarten gedruckt, um
diese Waren durch ein Losverfahren zu verkaufen, und (er hat) jede der Karten
für einen bestimmten Betrag verkauft, so dass die daraus erhaltenen Gelder für
gute Zwecke ausgegeben werden. Gibt es dann bei dem Verkauf der Waren
religionsrechtliche Bedenken, die (erst) durch ein Losverfahren erhalten worden
sind oder beim Verkauf der Loskarten, für die Sache der Waren, die zum Verkauf
angeboten sind?
A: Die Verantwortlichen der Messe sind verpflichtet, die
Waren den Kunden zu den selben Bedingungen anzubieten, auf dessen Basis sie
diese Waren von den zuständigen verantwortlichen Parteien erhalten haben, und
sie haben nicht das Recht, die Bedingungen des Verkaufs zu ändern und andere
Bedingungen von sich aus aufzustellen. Und den erhaltenen Gewinn von den Karten
für Gutes ausgeben zu wollen, ist keine Rechtfertigung, um andere Bedingungen
zum Verkauf der Waren aufzustellen.
F. 909: Ist es erlaubt, staatlich subventioniertes
Mehl von der Konditorei und den Bäckereien zu kaufen?
A: Solange der Bäcker nicht die Erlaubnis von dem Staat hat,
das Mehl zu verkaufen, ist es ihm nicht erlaubt, dieses zu verkaufen, und für
die Leute (ist es nicht erlaubt) dieses von ihm zu kaufen.
F. 910: Wenn der Wert der vorhandenen Waren in einem
Geschäft auf normale Weise oder plötzlich gestiegen sind, ist es dann erlaubt,
diese (Ware) zum aktuellen Wert zu verkaufen?
A: Falls diese (Ware) keinen bestimmten (festgelegten) Preis
vom Staat hat, dann ist es zulässig, diese (Ware) zum aktuell gerechten Wert zu
verkaufen.
F. 911: Falls das Urteil des Religionsrechts dem
Gesetz widerspricht, wie (z.B.) wenn sich der Staat und die Regierungsbehörden
die Ländereien der Menschen aneignet, die bewohnt sind, ohne Zustimmung der
Eigentümer hierzu, wie ist dann das Urteil zu diesem Kauf oder zur Aneignung?
A: Die Erlaubnis zur Aneignung von Eigentum der Anderen durch
den Staat gemäß den Gesetzen und besonderen Vorschriften und gemäß einem
Gesetzesvorhaben zum Kauf und zur Aneignung von Ländereien, die der Staat und
die Kommunalbehörde benötigen, um Vorhaben zum Gemeinwohl durchzuführen,
widerspricht nicht dem Respekt gegenüber dem einzelnen Besitztum oder den
religionsrechtlichen und gesetzlichen Rechten des Eigentümers.
F. 912: Jemand hat einen antiken Gegenstand einem
Anderen für seine Arbeit und seine Anstrengungen übergeben, und nach seinem
Ableben wurde dieser antike Gegenstand durch Erbschaft seinen Kindern
übertragen. Wird es dann religionsrechtlich als ihr Eigentum betrachtet? Und im
Hinblick darauf, dass es besser ist, diese antike Besonderheit unter die
Verfügung des Staates zu stellen, haben dann die Erben das Recht, vom Staat zu
fordern, für diesen antiken Gegenstand etwas zu zahlen?
A: Dass ein Gegenstand antik ist, ist kein Widerspruch dazu,
dass es Privateigentum von jemandem ist und bewirkt nicht, diesen (Gegenstand)
vom Eigentum, seines religionsrechtlichen Eigentümers auszuschließen, sofern
er diesen durch einen erlaubten Weg erhalten hat. Vielmehr bleibt es sein
Eigentum und daraufhin gelten die religionsrechtlichen Folgen für
Privateigentum, und falls es besondere Vorschriften des Staates zum Aufbewahren
historischer Besonderheiten und antiker (Gegenstände) gibt, dann ist man in
diesem Fall verpflichtet, bei der Ausübung dieser (Vorschriften) auch die
religionsrechtlichen Rechte des Eigentümers zu berücksichtigen. Aber falls die
Person diese Besonderheit erhalten hat in einer nicht erlaubten Weise und
abweichend von den Vorschriften des Islamischen Staates, die man zu
berücksichtigen verpflichtet ist, dann ist man nicht dessen Eigentümer.
F. 913: Ist es erlaubt, die Grundwaren wie Textilien,
Kleidung, Reis und Anderes aus dem Islamischen Staat heraus zu schleusen, um
diese den Einwohnen der Staaten des persischen Golfes zu verkaufen?
A: Dieses ist nicht erlaubt, falls es gegen das Gesetz
verstößt. Und es ist grundsätzlich nicht erlaubt, den Gesetzen des
Islamischen Staates diesbezüglich zuwiderzuhandeln. Aber der Verkauf nach dem
Herausschleusen ist zulässig, auch wenn man (vorher) beim eigentlichen
Herausschleusen Verbotenes begangen hat.
F. 914: Wenn sich die Regierungsbehörden manchmal
Gesetze vorschreiben, die in einer Weise von islamischen Urteilen unterscheiden,
ist es dann für die Angestellten erlaubt, sich zu weigern, diesen
vorgeschriebenen Gesetzen zu gehorchen?
A: Niemand in der Islamischen Republik (Iran) hat ein sich
von den islamischen Urteilen unterscheidendes Gesetz oder Verfassung
vorzuschreiben, und es ist nicht erlaubt, dem göttlichen unantastbaren Urteil
zu widersprechen, aufgrund der Ergänzung der verbreiteten Verfassung bei der
Behörde. Aber es gibt in den verbreiteten Gesetzen in den Staatsbehörden nach
unserer Kenntnis kein Gesetz, das dem islamischen Religionsrecht widerspricht.
Und falls jemand ein Gesetz entdeckt, das sich vom islamischen System
unterscheidet, dann hat er die vorgesetzten verantwortlichen Stellen darüber zu
benachrichtigen, um dieses Problem zu lösen und um das, was dem Urteil des
Islam widerspricht, zu eliminieren.
F. 915: Wie ist das Urteil zur Durchführung von
Handlungen, die nach Ansicht des Angestellten dem Gesetz widersprechen, falls
der direkte Verantwortliche behauptet, dass es unbedenklich sei und dessen
Durchführung fordert?
A: Keiner hat die Gesetze und die verbreiteten Vorschriften
in den Staatsbehörden zu vernachlässigen und unterschiedlich zu diesen zu
handeln, und kein Verantwortlicher hat von einem Angestellten die Durchführung
von dem einzufordern, was dem Gesetz widerspricht. Und die Ansicht der
Verantwortlichen dabei hat keine Wirkung.
F. 916: Ist es für die Angestellten in den
Staatsbehörden erlaubt, Fürsprachen und Beziehungen von jemandem für einige
Kunden zu akzeptieren?
A: Die Angestellten sind verpflichtet, die Anträge der
Kunden zu erfüllen und ihre Angelegenheiten gemäß dem Gesetz und den
Vorschriften einzuleiten, und es ist nicht für irgend jemanden von ihnen
erlaubt, Fürsprachen und Beziehung von jemandem zu akzeptieren, falls es gegen
das Gesetz verstößt oder den Verlust des Rechtes der Anderen bewirkt.
F. 917: Wie ist das Urteil zur Vernachlässigung des
Handelns nach den Gesetzen und Vorschriften des Verkehrs und des Fahrens und die
übrigen Staatsgesetze im Allgemeinen? Und werden die Fälle der
Vernachlässigung als ein Fall bezüglich des Gebieten des Guten und des
Verwehren von Schlechtem betrachtet?
A: Es ist für niemanden erlaubt, das Handeln gemäß dem
Gesetz und den Vorschriften und Hinweisen des Islamischen Staates zu
vernachlässigen, die direkt vom islamischen Parlament vorgeschrieben und vom
Verfassungsschutzrat bestätigt worden sind oder, falls es zu dem gehört, was
gemäß einer gesetzlichen Erlaubnis von den zuständigen Behörden
vorgeschrieben ist. Und im Fall der erfolgten Zuwiderhandlung durch jemanden
diesbezüglich haben die Anderen das Recht zum Hinweisen und Leiten und dem
Verwehren von Schlechtem.
F. 918: Einige ausländische Staaten erlauben
ausländischen Universitätsstudenten einen Antrag zum Wechsel ihrer
Staatsangehörigkeit in die Staatsangehörigkeit dieses Staates, und dadurch
kann der Student alle Vorzüge und Privilegien nutzen, welche den (dort)
einheimischen Studenten während der Wissensbestrebung vergeben werden. Und
gemäß den Gesetzen dieses Staates kann jemand seine Staatsangehörigkeit
wechseln und aufs Neue zu seiner vorherigen Staatsangehörigkeit zurückkehren.
Wie ist dann das religionsrechtliche Urteil zu dieser Handlung?
A: Es gibt für Angehörige des Islamischen Staates kein
Hindernis dazu, die Staatsangehörigkeit zu wechseln, so lange es nicht gegen
die zu befolgenden Gesetze ist, daraus keine Verderbnis folgt und keine
Schwächung für den Islamischen Staat darin besteht.
F. 919: Ist es erlaubt, die Vorschriften
ausländischer Unternehmen für diejenigen die darin arbeiten oder (für
diejenigen, die) mit ihnen Handel treiben, zu vernachlässigen, insbesondere,
falls diese (Unternehmen) zu denen gehören, die schlechte Gedanken über den
Islam und die Muslime bewirken?
A: Jeder religiös Erwachsene ist verpflichtet, die Rechte
der Anderen zu berücksichtigen, selbst wenn es zu dem gehört, was mit
Nichtmuslimen zu tun hat.